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Gruppe "Weiheämter für Frauen" ------------------------------ Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland Tel.: 0049/8151/970039 Handy 0172/8535405 e-mail: gisela.forster@campus.lmu.de Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich e-mail: mmcml@ping.at ********************************************** N E W S L E T T E R vom 26.11.2002 ********************************************** Liebe NEWSLETTER Interessentinnen und Interessenten! Sehr geehrte Damen und Herren der Presse! Am F R E I T A G , 29. November 2002, 9.00 Uhr -------------------------------------------- findet am Finanzgericht München, Ismaniger Straße 95, Sitzungssaal 1 eine KLAGE GEGEN DIE KATH. KIRCHENSTEUER statt, mit folgender Begründung: Die rk Kirche hält sich n i c h t an die GRUNDGESETZE der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, welche sind - Gewaltenteilung - demokratische Entscheidungen - Gleichwertigkeit von Mann und Frau. Das heißt: Wenn die Katholische Kirche nicht bereit ist, die Gesetze des Deutschen Staates zu achten und zu befolgen, dann sollen ihr die Finanzmittel entzogen und die steuerlichen Vorteile genommen werden. Klagen werden Frau Dr. Gisela Forster, kath. Priesterin, Seelsorgerin, Religionsphilosophin, unterstützt von der renommierten Münchner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Offinger, als Klagevortragender Rechtsanwalt Markus Spitzweg und als Unterstützer der Geschäftsführer Horst Hunert. Begründet wird die Klage unter anderem damit, dass es zu der Zeit, als der Staat sich bereit erklärte, einen Teil der Kirchenunkosten (Bischofsbezahlungen usw.) zu übernehmen, eine Grundbedingung war, dass die Kirche die G r u n d r e c h t e des Staates einhält. Nur deswegen und nur unter diesem Vorzeichen, war der Staat damals bereit, die kirchlichen Aktivitäten zu unterstützen. Inzwischen handelt und waltet die römisch-katholische Kirche in einigen Bereichen weit ab von jedem Staatsrecht, sie hat ein Arbeitsrecht ohne den erforderlichen Schutz des Menschen, sie verurteilt Angehörige wie in Sippenhaft (wenn der Mann geschieden ist und wieder heiratet, wird die neue Frau aus dem Kirchendienst entlassen) und sie verweigert Frauen Rechte auf Gleichwertigkeit (siehe die Exkommunikation der 7 Frauen, die sich auf dem Donauschiff am 29. Juni 2002 weihen ließen und sofort exkommuniziert wurden, einzig, weil sie FRAUEN sind). So eine grundgesetzferne Handlung der rk Kirche nehmen die Klagenden nicht länger hin. Kommen Sie, wenn Sie Zeit haben, zur ersten Gerichtsverhandlung am 29. November 2002 (auf den Tag genau 5 Monate nach der Priesterinnenweihe) und schauen Sie dem Richter mutig in die Augen. Ihre Dr. Gisela Forster Christine Mayr-Lumetzberger P.S.: Der genaue Klagetext wird bei der Verhandlung verteilt. |